Berlin rüstet auf: Am Kottbusser Tor startet noch im dritten Quartal 2026 der erste polizeiliche Verhaltensscanner. Die KI-gestützte Software analysiert automatisch, was Menschen auf der Straße tun, und sortiert Verhaltensweisen in „egal” und „problematisch”. Doch was wie ein Sicherheitsgewinn klingt, beunruhigt Bürgerrechtler und Datenschützer massiv.
Wie der Verhaltensscanner funktioniert
Die Berliner Polizei hat Ende Mai 2026 das Vergabeverfahren für die neue Überwachungssoftware abgeschlossen. Fünf Unternehmen hatten sich beworben, der Name des Gewinners bleibt jedoch geheim. Bekannt ist: Das System wertet Kameras in Echtzeit aus und schlägt bei definierten Szenarien Alarm. Dazu zählen physische Gewalt wie Schlagen und Treten, aber auch das Erkennen liegender Personen. In Mannheim scannt ein vergleichbares System bereits seit acht Jahren Passanten, oft ohne deren Wissen. Seit 2025 ist die Technologie auch in Hamburg im Einsatz. Allerdings geht die Software deutlich weiter als reine Notfallerkennung. Die Ausschreibung mit einem Volumen von 2,1 Millionen Euro enthält auch Formulierungen wie „langes Verharren oder Umhergehen ohne Anlass” sowie „wiederholtes Erscheinen”. Wer also wartet, flaniert oder einfach nur im öffentlichen Raum verweilt, kann von der KI als verdächtig eingestuft werden. Die erlaubte Fehlalarmrate liegt bei bis zu 25 Prozent, also ziemlich hoch.
KI-Kameras richten sich gegen Wohnungslose
Ein besonderes Problem: Der Alarm bei „liegenden Personen” ist auch in Hamburg scharfgeschaltet. Am Kottbusser Tor und an der Warschauer Brücke halten sich viele wohnungslose Menschen auf. Dass die automatische Verhaltenskontrolle ausgerechnet dort eingesetzt wird, wo vulnerabile Gruppen leben, ist kein Zufall. Grünen-Innenexperte Vasili Franco spricht von „Irrsinn” und verweist auf Studien, die zeigen, dass Videoüberwachung Kriminalität bestenfalls verlagert, aber nicht wirksam bekämpft. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert den sofortigen Abbruch des Projekts. Die Hackervereinigung kritisiert, dass völlig unklar bleibe, wie Polizei und Hersteller „unerwünschtes Verhalten” definieren. Ob ein hektischer Lauf zum Gleis, ein langes Stehen an einer Ecke oder eine Umarmung als Anomalie gewertet werden, entziehe sich der öffentlichen Nachvollziehbarkeit.
Der Weg zur flächendeckenden Überwachung
Nach dem Kottbusser Tor sollen weitere Standorte folgen: Warschauer Brücke, Alexanderplatz und Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. Zudem plant die Polizei den Einsatz am Roten Rathaus, dem Abgeordnetenhaus und dem Jüdischen Museum. Letzteres für Ende 2026 geplant. Insgesamt sollen die Kosten für den Kriminalitäts-Teil allein bis 2028 bei knapp vier Millionen Euro liegen. Linken-Abgeordneter Niklas Schrader warnt vor einer „Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann”. Besondere Kritik richtet sich dagegen, dass das neue Berliner Polizeigesetz erlaubt, die im öffentlichen Raum erfassten Daten unbeteiligter Passanten zur Optimierung kommerzieller Überwachungssoftware zu nutzen. Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp fordert eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Die Hälfte der Bundesländer zieht nach
Berlin ist kein Einzelfall. Die Hälfte der deutschen Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder plant sie. Mannheim war der Vorreiter, Hamburg folgte. Der Trend ist klar: KI-gestützte Videoüberwachung wird zur Normalität im öffentlichen Raum. Dabei bleibt die wissenschaftliche Wirksamkeit umstritten. Vorherige Pilotprojekte wie am Bahnhof Südkreuz brachten wenig Sicherheitsgewinn bei hohen Kosten. Der CCC formuliert es drastisch: „Wir sollten das autoritären Staaten überlassen.” Die Sorge ist, dass eine mathematische Normierung von Verhalten jede Individualität im öffentlichen Raum als potenzielles Risiko markiert und so eine Infrastruktur des Generalverdachts schafft. Für Berlin markiert das Vorhaben eine sicherheitspolitische Zeitenwende. Bisher war die Videoüberwachung von Straßen und Plätzen die Ausnahme. Nun wird sie mit Verhaltenserkennung kombiniert.
Was bedeutet das für Grundrechte?
Die zentrale Frage lautet: Wer definiert, welches Verhalten „normal” ist und welches verdächtig? Wenn eine KI entscheidet, dass Umarmungen, Tanzen oder Warten als Vorstufen zu Gewalt kategorisiert werden, dann verändert sich der öffentliche Raum grundlegend. Jede Abweichung vom algorithmisch definierten Normalverhalten wird zum Risiko. Die erlaubte Fehlalarmrate von 25 Prozent bedeutet im Umkehrschluss: Jeder vierte Alarm ist falsch. Das sind potenziell Tausende ungerechtfertigte Polizeikontakte pro Jahr. Die Debatte um KI-Überwachung in Deutschland ist eng verknüpft mit der neuen KI-Aufsichtsbehörde. Die Bundesnetzagentur soll als KI-MIG künftig über die Einhaltung von KI-Regelungen wachen. Ob sie auch kommunale Videoüberwachungsprojekte überwacht, ist jedoch unklar. Auch der EU AI Act stuft biometrische Identifizierung als Hochrisiko ein. Berlin umgeht diese Einstufung, indem behauptet wird, dass keine biometrische Identifizierung stattfindet. Verhaltenserkennung allein gilt nicht als biometrisch.
Fazit: Sicherheit auf Kosten der Freiheit
Der Berliner Verhaltensscanner ist mehr als eine lokale Maßnahme. Er ist ein Testfall für Deutschland und Europa. Wenn die Hauptstadt KI-gestützte Verhaltensüberwachung im öffentlichen Raum einführt, ohne transparente Kriterien und ohne wirksame Kontrolle, dann ebnet sie den Weg für flächendeckende Überwachung. Die Frage ist nicht, ob die Technologie funktioniert. Die Frage ist, ob eine Gesellschaft, die jeden Schritt algorithmisch bewerten lässt, noch frei genannt werden kann.