Unternehmen haften für KI-Lügen: Das OLG Hamm setzt Maßstäbe
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Unternehmen müssen für falsche Aussagen ihrer KI-Chatbots einstehen. Das Gericht entschied am 12. Mai 2026 im Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aesthetify GmbH. Deren Chatbot hatte Patienten nicht existierende Facharzttitel der beiden Gründerärzte behauptet. Dazu zählten Titel wie “Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie” oder “Facharzt für ästhetische Medizin”. Diese Bezeichnungen gibt es in der deutschen Weiterbildungsordnung schlicht nicht. Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der Rechtsprechung zu KI-Systemen.
Der Fall: Erdachte Titel und echte Konsequenzen
Die Aesthetify GmbH betreibt eine Klinikplattform, auf der Interessierte per Chatbot Termine buchen und Fragen stellen können. Auf Nachfrage nach den Qualifikationen der Ärzte fabulierte der Chatbot frei drauflos. Die KI erfand Facharztbezeichnungen, die es in Deutschland gar nicht gibt. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte das Unternehmen ab und forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zwar wurde der Chatbot danach deaktiviert. Die Erklärung jedoch unterschrieb die GmbH nicht. Daraufhin zog die Verbraucherzentrale vor Gericht und bekam recht.
Rechtliche Einordnung: Chatbot ist kein Dritter
Besonders brisant ist die Begründung des Gerichts. Das OLG Hamm verneinte, dass der Chatbot ein Dritter im Sinne des Gesetzes sei. Vielmehr rechnet das Gericht die Aussagen des Chatbots dem Unternehmen als eigene geschäftliche Handlung zu. Das bedeutet: Selbst wenn die Aesthetify GmbH den Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen programmiert hatte, trägt sie die volle Verantwortung für dessen Falschaussagen. Der Verweis auf KI-Halluzinationen bietet also keinen Schutz. Das Urteil stützt sich auf Paragraph 5 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 des UWG. Dieser regelt irreführende geschäftliche Handlungen, insbesondere falsche Angaben über Befähigungen und Zulassungen.
Internationale Parallelen: KI-Haftung wird zum globalen Thema
Parallel zum deutschen Urteil häufen sich Fälle weltweit. In London verwies ein Richter die Kanzlei Pinsent Masons an die Aufsichtsbehörde. Der Vorwurf lautete auf KI-Halluzinationen vor Gericht. Ein junger Anwalt hatte erfundene Quellen eingereicht, während die Partner die Aufsicht vernachlässigten. In den USA bündelte ein kalifornisches Gericht im Februar 2026 zwölf Klagen gegen OpenAI. Die FTC verhängte zudem Strafen in Höhe von rund 825.000 Euro gegen KI-Werbefirmen, die ihre Fähigkeiten falsch darstellten. Im Fall Garcia gegen Character AI stufte ein US-Gericht den Chatbot sogar als Produkt ein. Das erleichtert Schadensersatzklagen erheblich. Auch der EU AI Act setzt Unternehmen zunehmend unter Druck, ihre KI-Systeme auf Herz und Nieren zu prüfen.
Bedeutung für Unternehmen: Neue Sorgfaltspflichten
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für jedes Unternehmen, das KI-Systeme im Kundenkontakt einsetzt. Standard-Haftungsausschlüsse zu KI-Genauigkeit bieten keinen Schutz mehr vor Fahrlässigkeitsvorwürfen. Unternehmen müssen vielmehr sicherstellen, dass ihre KI-Systeme keine irreführenden Auskünfte erteilen. Dazu gehört eine kontinuierliche Überwachung der Chatbot-Antworten. Daneben rückt der EU AI Act weiteren Druck auf Unternehmen. Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengeren Prüf- und Dokumentationspflichten. Mit der Revision zum Bundesgerichtshof, die das OLG Hamm ausdrücklich zugelassen hat, könnte die endgültige Klärung noch Jahre dauern. Die Tendenz ist jedoch eindeutig: Wer KI einsetzt, haftet für deren Fehler.
Ausblick: Das Ende der KI-Ausnahmestellung
Die aktuelle Rechtsprechung signalisiert das Ende der sogenannten KI-Ausnahmestellung. Entwickler und Unternehmen können sich nicht länger hinter technischen Entschuldigungen verstecken. Vielmehr verschiebt sich der rechtliche Fokus von den Modellentwicklern zu den Firmen, die KI im Kundenkontakt nutzen. Für Unternehmen bedeutet das: Halluzinationen identifizieren, klassifizieren und korrigieren. Und zwar bevor sie juristische oder finanzielle Folgen haben. Das Urteil des OLG Hamm könnte damit zum Präzedenzfall für eine neue Ära der KI-Regulierung werden.