Unabhängige Musiker verklagen Google
Eine Gruppe unabhängiger Musiker hat Google im März 2026 verklagt. Der Vorwurf: Der Konzern habe ihre Songs, die sie auf YouTube hochgeladen haben, ohne Erlaubnis und ohne Bezahlung zum Training des KI-Musikgenerators Lyria 3 genutzt. Nun hat Google mit einem 41-seitigen Schriftsatz geantwortet, der in der KI-Branche für Aufsehen sorgt.
Dazu gehören der Sänger Sam Kogon, der Komponist Magnus Fiennes, der Produzent Michael Mell sowie Mitglieder der Band Directrix. In ihrer 118-seitigen Klageschrift werfen sie Google vor, strukturelle Macht auszunutzen. Schließlich betreibt das Unternehmen YouTube und kontrolliert mit Content ID das wichtigste Rechtemanagement-System der Musikindustrie im Netz.
Googles Verteidigungsstrategie
Googles Anwälte von der Kanzlei Quinn Emanuel argumentieren auf zwei Ebenen. Zunächst bestreiten sie, dass Google überhaupt die spezifischen Werke der Kläger zum Training verwendet habe. Sollte das Gericht jedoch davon ausgehen, dann sei dieses Vorgehen durch die YouTube-Nutzungsbedingungen gedeckt.
Denn wer Inhalte auf YouTube hochlädt, erteilt der Plattform und ihren Tochtergesellschaften eine weltweite, nicht-exklusive, lizenzfreie und übertragbare Lizenz. Diese erlaubt es, Inhalte zu reproduzieren, zu verteilen und abgeleitete Werke zu erstellen. Genau diese Klausel nutzt Google jetzt als Schutzschild.
Interessant ist dabei der Unterschied zu anderen KI-Unternehmen. Suno und Udio berufen sich auf Fair Use, während Anthropic in einer ähnlichen Klage ebenfalls Fair Use geltend macht. Google geht einen anderen Weg und sagt im Grunde: Die Nutzer haben uns die Erlaubnis schon gegeben.
Lyria 3: Googles KI-Musikgenerator
Lyria 3 startete am 18. Februar 2026 in der Gemini-App. Nutzer können daraus 30-Sekunden-Tracks mit Gesang und Lyrics erstellen, entweder aus Text-Prompts oder Bildern. Die Pro-Version erzeugt sogar dreiminütige Songs. Das Modell steht auch Entwicklern über Vertex AI zur Verfügung.
Google zahlte der Musikindustrie in den zwölf Monaten bis Juni 2025 über 8 Milliarden Dollar. Dennoch, so die Kläger, habe das Unternehmen Lizenzen für das KI-Training bewusst vermieden, nicht weil es unmöglich war, sondern weil Kopieren schneller und billiger war.
YouTube-CEO bestätigte KI-Training
YouTube-CEO Neal Mohan sagte im April 2024 in einem Bloomberg-Interview, dass ein Teil der YouTube-Videos intern zum Training von Modellen wie Gemini verwendet werde. Ein Blogpost bestätigte dies später. Auch gegenüber CNBC räumte Google ein, YouTube-Uploads für Gemini und Veo zu nutzen. Nur für Lyria wollte sich das Unternehmen bislang nicht explizit äußern.
Auf die Frage, ob YouTube-Videos zum Training von Lyria verwendet werden, wollte Google nicht kommentieren. Die Kläger sehen darin ein Zeichen der Schwäche und argumentieren, dass Googles Schweigen spreche.
DMCA-Ansprüche scheitern
Google greift in seinem Schriftsatz auch die DMCA-Ansprüche der Kläger an. Die Musiker könnten kein verletzendes Output identifizieren, keine entfernten Copyright-Verwaltungsinformationen nachweisen und keinen konkreten Schaden belegen. Zudem verweist Google auf das Magenta RealTime-Modell, das öffentlich verfügbar sei und dieselbe Architektur wie Lyria teile, aber keine Stimmabdrücke enthalte.
Der Fall ist Teil einer größeren Welle von Urheberrechtsklagen gegen KI-Musikgeneratoren. Die RIAA verklagte Suno und Udio im Jahr 2024. Universal Music und Warner Music schlossen daraufhin Vergleichsdeals mit Udio. Lediglich Sonys Klagen gegen Suno und Udio sowie Universals Klage gegen Anthropic laufen noch.
Was bedeutet das für die KI-Branche
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben. Falls Googles Argumentation vor Gericht besteht, bedeutet das im Umkehrschluss, dass jedes Unternehmen mit einer Plattform und entsprechenden AGB Nutzerinhalte für KI-Training nutzen darf. Das wäre ein massiver Präzedenzfall.
Die Kläger betonen, dass sie die Plattform zur Förderung ihrer Musik genutzt haben, nicht aber als Einverständnis zur Erstellung konkurrierender KI-Produkte. UMG-Chef Lucian Grainge sagte bei einem Ergebnis-Call, dass die aktuelle Lizenzvereinbarung mit Google wichtige Schutzmaßnahmen für Künstler im Bereich KI-generierter Inhalte enthalte.
Wie das Gericht entscheidet, ist noch offen. Klar ist jedoch: Die Frage, ob Plattform-AGB ausreichen, um Nutzerinhalte für KI-Modelle zu verwenden, wird die KI- und Musikindustrie noch lange beschäftigen.