Ab dem 2. August 2026 gelten in der gesamten EU neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Die Europäische Kommission hat dazu den finalen Verhaltenskodex veröffentlicht, der Unternehmen praktische Schritte zur Kennzeichnung liefert. Doch der Kodex ist freiwillig, die Pflicht ist es nicht.
Was Article 50 des AI Act verlangt
Der EU AI Act schreibt ab August zwei zentrale Transparenzpflichten vor. Zum einen müssen Deepfakes und KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, die öffentliche Interessen betreffen, klar gekennzeichnet werden. Zum anderen müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot kommunizieren. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen den Verhaltenskodex unterschreibt oder nicht.
Darüber hinaus betonte Vizepräsidentin Henna Virkkunen, dass Europäer ein Recht darauf haben zu wissen, ob Inhalte von KI erstellt oder verändert wurden. Insbesondere dann, wenn solche Inhalte die öffentliche Debatte beeinflussen können. Der Kodex bietet Unternehmen einen anerkannten Weg, um die Einhaltung nachzuweisen.
Wie der Verhaltenskodex funktioniert
Der Kodex teilt die Verantwortung zwischen zwei Gruppen auf. KI-Anbieter müssen ihre Outputs maschinenlesbar markieren, damit sie später erkennbar bleiben. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, übernehmen die sichtbare Kennzeichnung für Endnutzer. Bei Texten im öffentlichen Interesse gilt die Kennzeichnungspflicht insbesondere dann, wenn Inhalte ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
Zudem setzt der Kodex auf offene technische Standards und ein einheitliches EU-Symbol. Dieses Symbol soll Nutzern einen konsistenten visuellen Hinweis geben und Unternehmen davon befreien, eigene Kennzeichnungen zu entwickeln. Der Kodex wurde von sechs unabhängigen Experten mit Input von über 180 Stakeholdern erarbeitet.
Zeitdruck für Unternehmen
Die Frist ist knapp. Unternehmen haben weniger als zwei Monate, um zu klären, welche Inhalte sie kennzeichnen müssen und wie. Der Kodex steht zwar zur Unterschrift bereit, doch viele Details hängen noch von Leitlinien ab, die die Kommission noch veröffentlichen muss. Zudem muss der Kodex von der Kommission und dem AI Board als angemessen bewertet werden.
Für KI-Anbieter wie OpenAI, Anthropic oder Google bedeutet dies zusätzlichen Aufwand. Allerdings haben viele Unternehmen bereits freiwillig Wasserzeichen oder Metadaten implementiert. OpenAI und Google etwa nutzen bereits SynthID zur KI-Kennzeichnung. Der neue Kodex könnte diese bestehenden Ansätze standardisieren.
Gleichzeitig zeigt der EU AI Act bereits Wirkung: Die Verabschiedung des Omnibus-Pakets durch das Parlament hat die Hochrisiko-Fristen verschoben, aber die Transparenzpflichten ab August bleiben unangetastet. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder.