Am 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Damit werden erstmals verbindliche Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte in der gesamten Europäischen Union durchgesetzt. Unternehmen, Behörden und Selbstständige müssen ab diesem Datum sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-Inhalte konsumieren. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Was regelt Artikel 50 des EU AI Act?
Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung EU 2024/1689) legt vier Pflichtengruppen fest. Erstens müssen Nutzer klar und vorab darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, etwa einem Chatbot oder virtuellen Assistenten. Ein Hinweis in den AGB reicht dafür nicht aus. Zweitens müssen Anbieter sicherstellen, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden, beispielsweise durch digitale Wasserzeichen oder C2PA-Metadaten. Drittens müssen Deepfakes offengelegt werden, und zwar unabhängig von einer Täuschungsabsicht. Selbst fotorealistische Bilder fiktiver Personen fallen darunter. Viertens müssen Betroffene informiert werden, wenn Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung eingesetzt wird.
Anbieter oder Betreiber: Wer trifft welche Pflicht?
Der finale Verhaltenskodex, den die EU-Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht hat, unterscheidet zwei Rollen. Anbieter sind Unternehmen, die generative KI-Systeme entwickeln oder bereitstellen, wie OpenAI, Anthropic oder Google. Sie müssen die maschinenlesbare Markierung im Output sicherstellen. Betreiber hingegen sind Unternehmen, die KI-Systeme im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen, etwa einen Kundenservice-Chatbot oder KI-Bildgeneratoren für Marketinginhalte. Sie schulden die sichtbare Kennzeichnung für menschliche Nutzer. Der häufigste Irrtum lautet: Wer die ChatGPT-API nutzt, ist Anbieter. Meistens stimmt das nicht. Wer auf einer fremden API aufsetzt, ist Betreiber und muss die sichtbare Kennzeichnung umsetzen.
Was muss wie gekennzeichnet werden?
Für Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses gilt die Pflicht zur sichtbaren Kennzeichnung. Die EU stellt dafür standardisierte Labels bereit: AI GENERATED für vollständig künstliche Inhalte und AI MODIFIED für manipulierte Inhalte. Zusätzlich gibt es ein Ikonensystem. Das Label muss ab der ersten Begegnung durchgehend gut sichtbar sein. Versteckte Hinweise im Footer oder in den AGB genügen nicht. Für die maschinenlesbare Markierung fordert der Kodex mindestens zwei Ebenen: eingebettete Metadaten mit digitaler Signatur und Zeitstempel nach dem C2PA-Standard sowie unsichtbare Wasserzeichen, die auch Konvertierung oder Screenshots überstehen.
Ausnahmen: Wann keine Kennzeichnung nötig ist
Die Verordnung sieht begrenzte Ausnahmen vor. Chatbots müssen keinen KI-Hinweis zeigen, wenn für eine durchschnittlich informierte Person offensichtlich ist, dass sie mit einer KI interagiert. Diese Ausnahme ist eng gefasst und sollte vorsichtig genutzt werden. KI-generierte Texte sind von der Kennzeichnungspflicht befreit, wenn vor der Veröffentlichung eine echte, inhaltliche redaktionelle Prüfung durch einen Menschen stattgefunden hat und eine klar benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Bloßes Überlesen reicht nicht. Künstlerische, satirische oder fiktionale Werke dürfen die Kennzeichnung so anbringen, dass der Gesamteindruck nicht gestört wird. Werbeinhalte sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen. Rein private Nutzung ist ebenfalls ausgenommen, aber sobald Inhalte veröffentlicht werden, greift die Pflicht.
Strafen und Handlungsempfehlungen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Der höhere Betrag gilt dabei. Wer dem freiwilligen Verhaltenskodex beitritt, erhält eine widerlegbare Vermutung der Regelkonformität. Unternehmen sollten jetzt ihre KI-Systeme inventarisieren, die Rollen als Anbieter oder Betreiber klären, sichtbare Kennzeichnungen implementieren und Provenance-Standards wie C2PA prüfen. Die Frist läuft ab. Ab dem 2. August 2026 ist Kennzeichnung keine Freiwilligkeit mehr, sondern Gesetz.