Die deutschen Medienanstalten haben am 14. Juli 2025 erstmals KI-Suchmaschinen und Chatbots als Inhalteanbieter eingestuft. Die ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht, erließ formelle Bescheide gegen Google und Perplexity. Damit verliert die KI-Suche ihr bisheriges Haftungsprivileg als neutrale Vermittlungsinstanz. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar und hat weitreichende Konsequenzen für den gesamten europäischen Markt.
Was die ZAK entschieden hat
Die ZAK stellt fest, dass KI-generierte Antworten eigene Inhalte der Anbieter sind, nicht bloß Wiedergabe Dritter. Daraus folgt: Das Haftungsprivileg des Digital Services Act, das Plattformen seit 25 Jahren schützt, greift bei KI-Suche nicht. Wer Inhalte selbst produziert, kann sich nicht auf die Neutralität einer Suchmaschine berufen.
ZAK-Vorsitzender Dr. Thorsten Schmiege formuliert es unmissverständlich: KI-Suchmaschinen und Chatbots seien Inhalteanbieter, und deutsches Medienrecht gelte ab sofort konsequent für sie. Wer über die Auswahl und Platzierung von Links die Auffindbarkeit von Inhalten steuert, müsse dies transparent machen, sonst verschwinde die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien.
Warum das DSA-Privileg nicht greift
Der Digital Services Act der EU schützt Plattformen, die fremde Inhalte neutral übertragen, ohne sie auszuwählen oder zu verändern. KI-Suchergebnisse erfüllen laut ZAK keine dieser drei Voraussetzungen. Ein System wie Google AI Overviews nutzt Retrieval-Augmented Generation: Es wählt Quellen aus, synthetisiert sie zu einem neuen Text und ersetzt damit den Verweis auf das Original. Das Ergebnis ist kein Link mehr, sondern ein selbst produzierter Inhalt.
Ein Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch unterstützt diese Einordnung. Demnach sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren. Das gilt für fehlerhafte Antworten genauso wie für die bloße Verdichtung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme komme nur infrage, wenn eindeutig erkennbar sei, dass unverändert fremde Inhalte wiedergegeben werden.
Google AI Overviews drängen Journalismus zurück
Die ZAK wirft Google vor, gegen Section 109 des Medienstaatsvertrags zu verstoßen. Die KI-Zusammenfassungen erscheinen prominent oben in den Suchergebnissen. Dadurch rutschen klassische Links zu journalistischen Quellen nach unten oder verschwinden ganz. Da es sich um eigene Inhalte handelt, betreibt Google demnach unzulässige Bevorzugung eigener Angebote gegenüber Drittanbietern.
Die Zahlen untermauern den Vorwurf. Eine Ahrefs-Studie von Februar 2026 mit 300.000 Keywords zeigt, dass AI Overviews mit einem Rückgang der Klickraten um 58 Prozent korrelieren. Pew Research fand heraus, dass nur 8 Prozent der Nutzer traditionelle Suchergebnisse anklicken, wenn eine KI-Zusammenfassung angezeigt wird. Chartboard-Daten von über 2.500 Nachrichtenseiten belegen einen Rückgang der Google-Verweise um ein Drittel im Jahr 2025. Business Insider verlor 55 Prozent des organischen Such-Traffics und entließ 21 Prozent der Belegschaft.
Perplexity: Engere Bescheide, größere Fragen
Die Bescheide gegen Perplexity sind zunächst enger gefasst. Das Unternehmen hatte keinen rechtlichen Vertreter in Deutschland und erfüllte die Transparenzpflichten des Medienstaatsvertrags nicht. Allerdings stellt die ZAK klar, dass auch Perplexity als Medienintermediär handelt, wenn es Quellen und Linklisten an seine generierten Antworten anfügt. Wer bestimmt, welche Drittinhalte sichtbar werden, unterliegt vielfaltssichernden Pflichten.
Perplexity verwies auf DSGVO-Konformität und SOC-2-Zertifizierung, nahm aber nicht inhaltlich Stellung. Google kündigte an, gegen die Bescheide vorzugehen. Beide Unternehmen haben einen Monat Zeit für Rechtsmittel.
Münchner Gerichtsentscheid bestätigt den Kurs
Die ZAK-Entscheidung steht nicht allein. Das Landgericht München I hatte bereits am 28. Mai 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen, die KI-Antworten als eigenständige, neue und inhaltlich gehaltvolle Aussagen qualifiziert. Der Fall war brisant: Zwei Münchner Verlage fanden heraus, dass AI Overviews sie irreführend mit Betrugsvorwürfen und Abzocke in Verbindung brachte. Die Vorwürfe standen in keiner der zitierten Quellen. Die KI hatte Verbindungen erfunden, die nicht existierten. Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung und setzte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.
Allerdings gibt es auch Gegenstimmen. Das Landgericht Berlin entschied Anfang Juni 2026 in einem anderen Fall anders und wies markenrechtliche Ansprüche gegen KI-Suchergebnisse ab. Diese Divergenz zeigt, dass die Rechtslage noch im Fluss ist, aber die ZAK als Regulierungsbehörde setzt jetzt klare Maßstäbe.
Was das für Europa bedeutet
Die Entscheidung ist nicht auf Deutschland beschränkt. Jedes KI-Suchprodukt in Europa muss nun mit der gleichen Einstufung rechnen. Der Medienstaatsvertrag ist ein deutsches Instrument, aber die Logik der Argumentation, nämlich dass KI-Antworten eigene Inhalte sind und nicht unter das DSA-Privileg fallen, lässt sich auf jedes EU-Land übertragen. Für Verlage, die seit Jahren über sinkenden Traffic klagen, könnte die Entscheidung ein Wendepunkt sein. Für Google und Perplexity beginnt ein neuer regulatorischer Kampf, der die Grundlagen der KI-Suche in Europa neu definieren könnte.